2013-11-27

Freihandelsabkommen mit neuer Gerichtsbarkeit

Das Kern-Problem des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA scheint zu sein, dass man über irgendein zunächst harmlos und für beide Seiten profitabel erscheinendes Handelsabkommen versucht, eine neue Gerichtsbarkeit(in gleich ganz Europa) einzuführen und damit die ordentliche europäische Gerichtsbarkeit zum Nachteil europäischer Verbraucher auszuhebeln. Wenn sich die verhandelnden EU-Politiker wirklich derart über den Tisch ziehen lassen, und EU-Verbraucher vor ordentlichen Gerichten dann womöglich nicht einmal mehr einklagen können, dass sie nicht dazu gezwungen werden können, z.B. Hormonfleisch zu essen, darf sich die EU-Politik auch nicht mehr über eine daraus entstehende Politikverdrossenheit ihrer Verbraucher und Bürger wundern. In französischen Restaurants soll es demnächst Vorschrift werden, dem Gast mehr Auskunft über die verwendeten Zutaten zu erteilen. Das ist das klassische: the right to be informed - und nur eines von Kennedys am 15 März 1962 vorgetragenen Verbraucherrechten, die drei anderen: the right to safety, the right to choose, the right to be heard. Jedes einzelne davon (und sämtliche Ableitungen) könnten solchen privaten Schiedsgerichten künftig zum Opfer fallen, es sei denn, auch diese elementaren Verbrauchrechte inklusive deren öffentliche Einklagbarkeit vor ordentlichen Gerichten werden Voraussetzung und fester Vertragsbestandteil des Abkommens.

Report Mainz
Der Beitrag des BR, "Ein Angriff auf Demokratie und Verbraucherschutz" ist nicht mehr auffindbar, Link veraltet.

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2013-11-15

Bundesarbeitsagentur mit Zugriff auf die nächste Generation

In einem Spiegel-Artikel wird von Betroffenen eine der breiten Öffentlichkeit bisher nicht bekannte Praxis der Bundesagentur für Arbeit kritisiert, die offenbar minderjährige Schüler von Eltern, die Hartz-IV beziehen, darunter auch so genannte Aufstocker, zu Gesprächen "einladen" und zum Teil sogar Einsicht in Schulnoten verlangen, um Einblick in den Erfolg und damit Sinn des weiteren Schulbesuchs zu erhalten. Würde diesen Gesprächen nicht nachgekommen werden, soll das laut dem Artikel bei einigen Betroffenen sogar zu Leistungskürzungen geführt haben bzw. diese angedroht worden sein.

Wenn das so stimmt, wie es beschrieben wurde, konterkariert das aber auch jedes von der Politik in Sonntagsreden gern ausschweifend verbreitetes, ehrliches Bemühen, die Abschlussquoten von höheren Schulabschlüssen aus ärmeren Familien zu steigern, weshalb diese äußerst seltsame Praxis sofort und konsequent abgeschafft gehört und zwar von ganz oben!

Bis dahin sollten sich Schüler, Eltern und Lehrer solidarisieren und Maßnahmen ergreifen, um künftig nicht nur direkt betroffene, sondern alle Schüler und Schülerinnen vor solchen Zugriffen zu schützen, die diese aus ihrer Schulbildung, und damit aus ihrem selbst gewählten Ausbildungsweg in ein nicht selbst gewähltes Arbeitsleben zu drängen versuchen. Das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf eine freie Berufswahl gilt durchgehend auch für die gesamte nächste Generation, auf die der Sozialstaat einmal sehr dringend angwiesen sein wird. Zur langfristigen Sicherung dieses Sozialstaats gehört es auch, dass es obsolet werden muss, den Druck, dem die junge Generation bereits gegenwärtig zu Genüge ausgesetzt ist, durch solche seltsamen Pratiken nicht noch weiter zu erhöhen.

Spiegel-Online:
Hartz IV in der Familie: Jobcenter setzt Schüler unter Druck

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