DSGVO, EuGH-Urteil, Fanpages + Co - die große Verwirrung
Hier erst einmal zu der Entschließung, PDF:
Entschließung DSK Fanpages EuGH-Urteil
In einem Blog eines Rechtsanwalts heißt es dazu, die Entschließung sei in einigen Punkten einfach noch zu vage, um daraus zu schließen (kein Wortwitz), dass Fanpages grundsätzlich zu schließen (kein Wortwitz) seien. Im Kern ist der Blog der Auffassung, dass es einer weiteren Klärung der konkreten Verantwortlichkeiten bedürfe, die auch als möglicherweise zu ungleichen Teilen aufgefasst werden könnten, mit der Betonung auf könnten. Achtung, es handelt sich hier um eine Meinung.
Da auch für uns, die Online-Zeitschrift Wirtschaftswetter, die Angaben zu vage sind, um Entscheidungen treffen zu können, müssen und werden wir uns hier, im über Blogger, Google betriebenen Redaktionsblog und auf den entsprechenden Google+-Seiten, etwas zurückhalten und die Entwicklung abwarten müssen, wie die Regeln in die Praxis umgesetzt und weiter konkretisiert werden. Bis dahin beachten Sie bitte, wenn Sie uns hier besuchen, dass auf dieser Seite, auf der Sie sich gerade befinden, die Datenschutzerklärung von Google gilt, die wir rechts auf der Startseite des Blogs noch einmal permanent verlinkt haben.
Hier finden Sie uns: Das Wirtschaftswetter, in dem unsere eigene Datenschutzerklärung gilt.
Labels: Betreiber, Datenschutz, Datenschutzkonferenz, DSGVO, Entschließung, EuGH-Urteil, Plattformen, Verantwortung
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