Die
DSGVO bzw. die Umsetzung und das aktuelle
Urteil des EuGH sorgen für große Verwirrung. Dazu kam aktuell (6.Juni 2018) noch eine
Entschließung der Datenschutzkonferenz (Zusammenschluss der deutschen Datenschutzbehörden). Bei Letzteren, Urteil und Entschließung geht es um die
gemeinsame Verantwortung, die Fan-Page-Betreiber (in etwa übertragbar auf jeden Betrieb eigener Inhalte auf Plattformen externer Anbieter/Unternehmen) und Plattform-Anbieter tragen, auf deren Plattformen die Fan-Pages sozusagen bespielt werden. Dass die Verantwortung, in Konsequenz aus der EU-Datenschutzgrundverordnung eine gemeinsame sein muss, klingt erst einmal natürlich grundsätzlich
logisch. Die Umsetzung in der Praxis und damit in allen Details ist für den "Anwender" derzeit allerdings alles andere als transparent und einfach, weil die konkrete Ausgestaltung dieser Verantwortlichkeiten eines der momentanen Rätsel der Auslegung der DSGVO zu sein scheint.
Hier erst einmal zu der Entschließung, PDF:
Entschließung DSK Fanpages EuGH-Urteil
In einem Blog eines Rechtsanwalts heißt es dazu, die Entschließung sei in einigen Punkten einfach noch zu vage, um daraus zu schließen (kein Wortwitz), dass Fanpages grundsätzlich zu schließen (kein Wortwitz) seien. Im Kern ist der Blog der Auffassung, dass es einer weiteren Klärung der konkreten Verantwortlichkeiten bedürfe, die auch als möglicherweise zu ungleichen Teilen aufgefasst werden könnten, mit der Betonung auf könnten. Achtung, es handelt sich hier um eine Meinung.
Siehe hier: Facebook Fanpages - Datenschutzbehörden veröffentlichen (leider nur vage) Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Da auch für uns, die Online-Zeitschrift Wirtschaftswetter, die Angaben zu vage sind, um Entscheidungen treffen zu können, müssen und werden wir uns hier, im über Blogger, Google betriebenen Redaktionsblog und auf den entsprechenden Google+-Seiten, etwas zurückhalten und die Entwicklung abwarten müssen, wie die Regeln in die Praxis umgesetzt und weiter konkretisiert werden. Bis dahin beachten Sie bitte, wenn Sie uns hier besuchen, dass auf dieser Seite, auf der Sie sich gerade befinden, die Datenschutzerklärung von Google gilt, die wir rechts auf der Startseite des Blogs noch einmal permanent verlinkt haben.
Hier finden Sie uns: Das Wirtschaftswetter, in dem unsere eigene Datenschutzerklärung gilt.
Labels: Betreiber, Datenschutz, Datenschutzkonferenz, DSGVO, Entschließung, EuGH-Urteil, Plattformen, Verantwortung