Freihandelsabkommen mit neuer Gerichtsbarkeit
Das Kern-Problem des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA scheint zu sein, dass man über irgendein zunächst harmlos und für beide Seiten profitabel erscheinendes Handelsabkommen versucht, eine neue Gerichtsbarkeit(in gleich ganz Europa) einzuführen und damit die ordentliche europäische Gerichtsbarkeit zum Nachteil europäischer Verbraucher auszuhebeln. Wenn sich die verhandelnden EU-Politiker wirklich derart über den Tisch ziehen lassen, und EU-Verbraucher vor ordentlichen Gerichten dann womöglich nicht einmal mehr einklagen können, dass sie nicht dazu gezwungen werden können, z.B. Hormonfleisch zu essen, darf sich die EU-Politik auch nicht mehr über eine daraus entstehende Politikverdrossenheit ihrer Verbraucher und Bürger wundern. In französischen Restaurants soll es demnächst Vorschrift werden, dem Gast mehr Auskunft über die verwendeten Zutaten zu erteilen. Das ist das klassische: the right to be informed - und nur eines von Kennedys am 15 März 1962 vorgetragenen Verbraucherrechten, die drei anderen: the right to safety, the right to choose, the right to be heard. Jedes einzelne davon (und sämtliche Ableitungen) könnten solchen privaten Schiedsgerichten künftig zum Opfer fallen, es sei denn, auch diese elementaren Verbrauchrechte inklusive deren öffentliche Einklagbarkeit vor ordentlichen Gerichten werden Voraussetzung und fester Vertragsbestandteil des Abkommens.
Report Mainz
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Labels: EU, Europa, Freihandelsabkommen, Gerichtsbarkeit, Schiedsgerichte, USA, Verbraucher, Verbraucherrechte
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